Sowohl die FERI AG als auch ihre Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die Leistungen im Interesse der Anleger/Kunden und potenziellen Kunden zu erbringen und Interessenkonflikte soweit wie möglich zu vermeiden.
Dazu haben wir geeignete Verfahren und Vorkehrungen i.S. der „DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie“ implementiert, die gewährleisten, dass ein ordnungsgemäßer Umgang mit jedweder Beschwerde erfolgt.
Sollten Sie mit unserer Dienstleistung oder einem von uns vermittelten Produkt nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde an uns richten.
Unsere Grundsätze über den Umgang mit Beschwerden können Sie unter Downloads herunterladen.
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Bad Homburg