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Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der FERI-Webseiten (gemäß Anlage 3 zu § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

(Stand 23.02.2026)

Die FERI AG, Haus am Park, Rathausplatz 8-10, 61348 Bad Homburg, Telefon: +49 (0) 6172 916-0, gestaltet ihre Webseiten gemäß den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, ein Angebot bereitzustellen, das für alle Menschen  zugänglich ist.

 

Barrierefreiheit und WCAG-Konformität

Unsere Webseiten orientieren sich an den Anforderungen der EN 301 549 v 3.2.1 sowie den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 des World Wide Web Consortium (W3C). Damit stellen wir sicher, dass unsere Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich sind.

Alle wesentlichen Inhalte sind per Tastatur bedienbar. Wir achten auf eine klare Struktur, verständliche Sprache und eine intuitive Bedienung, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein positives Nutzungserlebnis zu ermöglichen.

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Unsere Webseiten erfüllen in vielen Teilen die Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir orientieren uns mindestens an der Konformitätsstufe AA der WCAG.

Wir führen regelmäßig technische Prüfungen und inhaltliche Anpassungen durch, um sicherzustellen, dass unsere Webseiten den geltenden Standards entsprechen. Sollten dennoch Barrieren auftreten, arbeiten wir daran, diese so schnell wie möglich zu beseitigen.

Barrierefreie Informationen zu unseren Dienstleistungen

Die FERI AG ist bestrebt, ihre Webseiten gemäß den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit zu gestalten und kontinuierlich zu optimieren. Unser Ziel ist es, ein Angebot bereitzustellen, das für alle Menschen zugänglich ist.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen barrierefrei angeboten werden. Die FERI AG berücksichtigt diese Vorgaben.

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr auf unseren Webseiten (etwa das Kontaktformular zur Anforderung eines persönlichen Gesprächs) sind so gestaltet, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder Einschränkungen verwendet werden können.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen:

Reines Ausführungsgeschäft 
Anlageberatung 
Portfolioverwaltung 

Feedback und Unterstützung

Wir entwickeln unsere Webseiten kontinuierlich weiter. Ihr Feedback hilft uns dabei, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Vorschläge für Verbesserungen haben, kontaktieren Sie uns gerne: 

FERI AG
Haus am Park
Rathausplatz 8-10
61348 Bad Homburg

Telefon: +49 (0) 6172 916-0
E-Mail: fag@feri.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon:
+49 (0) 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Angaben zu den Dienstleistungen

Reines Ausführungsgeschäft

Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zum reinen Ausführungsgeschäft beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im reinen Ausführungsgeschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.

 

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

  • Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem reinen Ausführungsgeschäft.
  • Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
    • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
    • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
    • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Ihre FERI AG

 

Inhalt

1. Erläuterung unserer Dienstleistungen
1.1 Was ist das reine Ausführungsgeschäft?
1.2 Was sind Finanzinstrumente beziehungsweise nichtkomplexe Finanzinstrumente?
1.3 Wie ist der Ablauf des reinen Ausführungsgeschäfts?
1.4 Wie erfolgt die Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?
1.4.1. Abschlussvermittlung
1.4.2. Anlagevermittlung
1.5 Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?
1.6 Welche Kosten entstehen Ihnen beim reinen Ausführungsgeschäft?
1.7 Gibt es ein Widerrufsrecht?
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 
2.1 Kundenbeschwerden
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte 
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

1. Erläuterung unserer Dienstleistungen

In diesem Teil erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise des reinen Ausführungsgeschäfts.

1.1 Was ist das reine Ausführungsgeschäft?

Beim reinen Ausführungsgeschäft geht es um den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten (siehe 1.2).

Konkret geht es beim reinen Ausführungsgeschäft darum: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Das heißt, Sie geben uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.

Der Name reines Ausführungsgeschäft sagt schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, führen wir diesen Auftrag nur aus. Wir beraten Sie vorher nicht und überprüfen auch nicht, ob Sie typische Risiken einschätzen können.

Deshalb können Sie im reinen Ausführungsgeschäft nur einfache Finanzinstrumente kaufen: sogenannte nichtkomplexe Finanzinstrumente (siehe 1.2). Verkaufen können Sie aber alle Finanzinstrumente, die wir für Sie verwahren.

1.2 Was sind Finanzinstrumente beziehungsweise nichtkomplexe Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.

Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind oft einfacher zu verstehen. Sie haben eine klare Struktur und verständlichere Risiken. Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind zum Beispiel bestimmte Aktien, Anleihen und einfache Investmentfonds. Es gibt gesetzliche Kriterien, nach denen wir bewerten, welche Finanzinstrumente nichtkomplex sind.

1.3 Wie ist der Ablauf des reinen Ausführungsgeschäfts?

Für das reine Ausführungsgeschäft benötigen Sie zunächst ein Depot und ein Verrechnungskonto.

Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahrt die Depotbank Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto bucht die Depotbank alle Geldbeträge. Oft dient ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) als Verrechnungskonto.

Wenn Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto bei einer Partner-Depotbank der FERI AG eröffnet haben, können Sie uns mit dem Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten beauftragen. Ihre Aufträge können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln: persönlich. per E-Mail oder per Telefon.

Im reinen Ausführungsgeschäft bekommen Sie keine Beratung von uns. Wir prüfen auch nicht, ob Sie die typischen Risiken der Finanzinstrumente, die Sie kaufen wollen, einschätzen können. Alle Entscheidungen treffen Sie selbst. Sie müssen also eigenverantwortlich sicherstellen, dass Sie die Funktionsweise und die Risiken der Finanzinstrumente gut verstehen.

Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis.

1.4 Wie erfolgt die Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt werden: Im reinen Ausführungsgeschäft unterscheidet man das Festpreisgeschäft, das Kommissionsgeschäft, die Abschlussvermittlung (siehe 1.4.1) und die Anlagevermittlung (siehe 1.4.2). Wir bieten lediglich die Abschlussvermittlung und die Anlagevermittlung an.

1.4.1. Abschlussvermittlung

Bei einer Abschlussvermittlung handeln wir in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung gegenüber Anbietern von Finanzinstrumenten. Sie schließen durch unsere Hilfe einen Vertrag mit dem Anbieter ab.

1.4.2. Anlagevermittlung

Bei einer Anlagevermittlung leiten wir als Bote einen Auftrag von Ihnen an einen Anbieter von Finanzinstrumenten weiter. Sie schließen dann selbst einen Vertrag mit dem Anbieter ab.

1.5 Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

Wenn ein Auftrag von Ihnen ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah.

Bei einem Kauf bucht die zuständige Depotbank die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein. Bei einem Verkauf bucht sie sie aus. Gleichzeitig verbucht sie eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten sie den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreibt sie den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell muss sie dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belastet sie Ihrem Verrechnungskonto.

Eventuell entspricht die Währung des Finanzinstruments nicht der Währung Ihres Verrechnungskontos. Dann nimmt die Depotbank eine Währungsumrechnung vor. Ein Beispiel: Das Finanzinstrument wird in US-Dollar gehandelt. Ihr Verrechnungskonto wird aber in Euro geführt. Dann wechselt sie den US-Dollar-Betrag in Euro um. So kann sie den Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto verbuchen oder belasten.

Sie bekommen regelmäßig von uns, beziehungsweise der zuständigen Depotbank Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir, beziehungsweise die Depotbank für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten.

Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim reinen Ausführungsgeschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.

Die Depotbank sorgt dafür, dass Ihnen Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben werden, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Wenn sie Aktien für Sie verwahren, unterstützen sie Sie dabei, dass Sie Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben können.

1.6 Welche Kosten entstehen Ihnen beim reinen Ausführungsgeschäft?

Beim reinen Ausführungsgeschäft zahlen Sie keine Entgelte direkt an uns. Jedoch bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die mit dem Kauf, dem Halten und dem Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Diese gegebenenfalls anfallenden Provisionen und Gebühren können bei der zuständigen Depotbank angefragt werden. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein.

1.7 Gibt es ein Widerrufsrecht?

Sie können den Depotvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

 

2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

  • telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder unter +49 (0) 6172 916-0
  • per E-Mail an fag@feri.de
  • schriftlich an: FERI AG, Haus am Park, Rathausplatz 8-10, 63348 Bad Homburg

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie auf unserer Seite Beschwerdemanagement.

2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: +49 (0) 30 1663-3169 
E-Mail: schlichtung@bdb.de

 

3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Webinhalten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen?

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Die derzeitige Website der FERI AG basiert noch auf einer älteren technischen Grundlage und ist daher in vielen Bereichen nicht barrierefrei. Da wir im September 2025 eine neue, barriereoptimierte Website veröffentlichen werden, nehmen wir an der aktuellen Website keine grundlegenden Anpassungen mehr vor.

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Internetseite der FERI AG.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
  • Das Layout dieser Informationen ist so gestaltet, dass es eine benutzerfreundliche Nutzung unterstützt – durch die Hervorhebung wichtiger Inhalte, eine gut lesbare Schriftart sowie ausreichende Zeilen- und Absatzabstände.

 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR).

Die MLBF AöR überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF AöR überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF AöR stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die Kontaktdaten der MLBF AöR:

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon:
+49 (0) 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Anlageberatung

Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zur Anlageberatung beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen bei der Anlageberatung zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.

 

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

  • Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung.
  • Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
    • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
    • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
    • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Ihre FERI AG

 

Inhalt

1. Erläuterung unserer Dienstleistung
1.1 Was ist eine Anlageberatung?
1.2 Was sind Finanzinstrumente?
1.3 Wie ist der Ablauf der Anlageberatung?
1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Anlageberatung?
1.5 Gibt es eine Vertragslaufzeit?
1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
2.1 Kundenbeschwerden
2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung
3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

1. Erläuterung unserer Dienstleistung

In diesem Teil erläutern wir Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise der Anlageberatung.

1.1 Was ist eine Anlageberatung?

In der Anlageberatung geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten.

Es gibt die folgenden Optionen:

  • Kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu kaufen.
  • Verkaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu verkaufen.
  • Halten: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu verkaufen (sondern weiter zu halten).
  • Nicht kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu kaufen.

Im Rahmen der Anlageberatung beachten wir Ihre finanzielle Situation und Ihre persönlichen Vorstellungen. Mit jeder Beratung erhalten Sie von uns eine Geeignetheitserklärung. Das ist ein Dokument, in dem wir erklären, wie unsere Empfehlung zu Ihnen passt.

Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.

Bitte beachten Sie: Unsere Empfehlung gilt nur zum Zeitpunkt der Beratung. Wir überprüfen die Empfehlung später nur, wenn wir das vorher mit Ihnen vereinbart haben. Wenn Sie Finanzinstrumente gekauft haben, müssen Sie deren Entwicklung also selbst beobachten.

1.2 Was sind Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate
1.3 Wie ist der Ablauf der Anlageberatung?

Die Anlageberatung umfasst meist vier Schritte:

1. Terminvereinbarung: Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch. Den Termin können Sie telefonisch oder online vereinbaren. Das Gespräch findet persönlich, telefonisch oder per Videotelefonat statt.

2. Informationssammlung: Für die Anlageberatung brauchen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Und zwar fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten und Ihren Wünschen zur Anlage Ihres Vermögens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Ihre Angaben dürfen wir Sie nicht beraten. Ihre Angaben helfen uns, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.

Die folgenden Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Finanzielle Verhältnisse (Was ist Ihr Einkommen? Was sind Ihre Ausgaben? Was ist Ihr Vermögen?)
  • Verlusttragfähigkeit (Welche finanziellen Verluste könnten Sie tragen?)
  • Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Zum Beispiel: langfristiger Vermögensaufbau)
  • Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?)
  • Risikobereitschaft (Welche finanziellen Risiken wollen Sie eingehen? Zum Beispiel: Wertschwankungen, Verluste)
  • Nachhaltigkeitspräferenzen (Sollen Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Anlage Ihres Vermögens berücksichtigt werden? Zum Beispiel: Investitionen, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen)
  •  Erfahrungen und Kenntnisse in der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten / Erfahrungen und Kenntnisse mit Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

3. Empfehlung: Auf der Grundlage Ihrer Angaben geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten. Wir geben Ihnen eine Empfehlung aber nur dann, wenn diese zu Ihren Angaben passt.

Sie bekommen von uns Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente, mündlich oder durch Informationsblätter. Beispiele für Informationsblätter sind das Produktinformationsblatt für Aktien und Anleihen oder Basisinformationsblätter für Investmentfonds.

4. Dokumentation: Im letzten Schritt bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung zu unserer Empfehlung, die Geeignetheitserklärung. Diese Zusammenfassung umfasst unsere Empfehlung und eine Erklärung, wie diese zu Ihnen passt.

Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.

1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Anlageberatung?

Für eine Anlageberatung zahlen Sie keine Entgelte direkt an uns. Jedoch bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die mit dem Kauf, dem Halten und dem Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Diese gegebenenfalls anfallenden Provisionen und Gebühren können bei der zuständigen Depotbank angefragt werden. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein.

1.5 Gibt es eine Vertragslaufzeit?

Die bei der Anlageberatung geschlossenen Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das bedeutet, dass alle Verträge, die im Rahmen der Anlageberatung geschlossen werden, keine feste Vertragslaufzeit haben.

1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?

Sie können die Anlageberatung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon, oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

 

2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

  • telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder unter +49 (0) 6172 916-0
  • per E-Mail an fag@feri.de
  • schriftlich an: FERI AG, Haus am Park, Rathausplatz 8-10, 63348 Bad Homburg

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie auf unserer Seite Beschwerdemanagement.

 

2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: +49 (0) 30 1663-3169 
E-Mail: schlichtung@bdb.de

3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Webinhalten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen?

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Die derzeitige Website der FERI AG basiert noch auf einer älteren technischen Grundlage und ist daher in vielen Bereichen nicht barrierefrei. Da wir im September 2025 eine neue, barriereoptimierte Website veröffentlichen werden, nehmen wir an der aktuellen Website keine grundlegenden Anpassungen mehr vor.

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Internetseite der FERI AG.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
  • Das Layout dieser Informationen ist so gestaltet, dass es eine benutzerfreundliche Nutzung unterstützt – durch die Hervorhebung wichtiger Inhalte, eine gut lesbare Schriftart sowie ausreichende Zeilen- und Absatzabstände.

 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR).

Die MLBF AöR überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF AöR überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF AöR stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die Kontaktdaten der MLBF AöR:

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon:
+49 (0) 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Portfolioverwaltung

Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zur Portfolioverwaltung beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Portfolioverwaltung beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang der Portfolioverwaltung zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.

 

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

  • Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen die Portfolioberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung.
  • Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
    • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
    • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
    • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Ihre FERI AG

 

Inhalt
  1. Erläuterung unserer Dienstleistung
    1.1 Was ist die Portfolioverwaltung?
    1.2 Was sind Finanzinstrumente?
    1.3 Wie ist der Ablauf der Portfolioverwaltung?
    1.3.1 Voraussetzungen für die Ausführung der Portfolioverwaltung 1.3.2 Ausführung der Portfolioverwaltung
    1.3.3 Informationen über die Ausführung der Portfolioverwaltung
    1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Portfolioverwaltung?
    1.5 Wie sind die Kündigungsbedingungen? Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?
    1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
    2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
    2.1 Kundenbeschwerden
    2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
    3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte
    3.1 Barrierefreiheit dieser Information
    4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

1. Erläuterung unserer Dienstleistung

In diesem Teil erläutern wir Ihnen die Portfolioverwaltung beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise der Portfolioverwaltung.

1.1 Was ist die Portfolioverwaltung?

Bei der Portfolioverwaltung geht es um die Anlage Ihres Vermögens in Finanzinstrumenten (siehe 1.2).

Konkret geht es bei der Portfolioverwaltung darum: Wir als Wertpapierinstitut legen Ihr Vermögen in verschiedenen Finanzinstrumenten an. Zudem kümmern wir uns um die Verwaltung Ihrer Vermögensanlagen. Die Sammlung Ihrer Vermögensanlagen nennt man Portfolio.

Sie legen mit uns fest, wie wir Ihr Vermögen anlegen sollen. Wir treffen dann für Sie einzelne Entscheidungen über die Anlage Ihres Vermögens. Die Entscheidungen sprechen wir nicht mit Ihnen ab. Das heißt: Wir handeln selbstständig. Wir halten uns aber immer an die Richtlinien, die wir zuvor mit Ihnen vereinbart haben (siehe 1.3).

1.2 Was sind Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate
1.3 Wie ist der Ablauf der Portfolioverwaltung?

Wir können die Portfolioverwaltung nur ausführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe 1.3.1). Erst dann dürfen wir selbstständig für Sie handeln (siehe 1.3.2). Während der Ausführung unserer Dienstleistung informieren wir Sie regelmäßig über Ihr Portfolio und unsere Handlungen (siehe 1.3.3).

1.3.1 Voraussetzungen für die Ausführung der Portfolioverwaltung

Für die Ausführung der Portfolioverwaltung brauchen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Und zwar fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten und Ihren Wünschen zur Anlage Ihres Vermögens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Ihre Angaben dürfen wir mit Ihnen keinen Vertrag über die Portfolioverwaltung abschließen. Ihre Angaben helfen uns, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.

Die folgenden Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Finanzielle Verhältnisse (Was ist Ihr Einkommen? Was sind Ihre Ausgaben? Was ist Ihr Vermögen?)
  • Verlusttragfähigkeit (Welche finanziellen Verluste könnten Sie bewältigen?)
  • Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Zum Beispiel: langfristiger Vermögensaufbau)
  • Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?)
  • Risikobereitschaft (Welche finanziellen Risiken wollen Sie eingehen? Zum Beispiel: Wertschwankungen, Verluste)
  • Nachhaltigkeitspräferenzen (Sollen Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Anlage Ihres Vermögens berücksichtigt werden? Zum Beispiel: Investitionen, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen)
  • Erfahrungen und Kenntnisse in der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten / Erfahrungen und Kenntnisse mit Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Auf der Grundlage Ihrer Angaben bestimmen wir mit Ihnen, wie wir Ihr Vermögen verwalten sollen. Dazu legen wir mit Ihnen Anlagerichtlinien fest.

Für die Ausführung der Portfolioverwaltung brauchen Sie zudem ein Depot und ein Verrechnungskonto, welches bei einer unserer Depot-Partnerbanken eröffnet werden kann. Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahrt sie Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto bucht die Depotbank alle Geldbeträge.

1.3.2 Ausführung der Portfolioverwaltung

Bevor wir mit Ihnen einen Vertrag über eine Portfolioverwaltung abschließen, informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Nach dem Vertragsabschluss sowie der Eröffnung Ihres Depots und Ihres Verrechnungskontos stellen Sie der zuständigen Depotbank Geld [und Wertpapiere] zur Verfügung. Dann beginnen wir mit der Portfolioverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen Finanzinstrumente. Dabei folgen unsere Entscheidungen den Anlagerichtlinien.

1.3.3 Informationen über die Ausführung der Portfolioverwaltung

Sie bekommen regelmäßig von uns Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Portfolioverwaltung. Meistens beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten Zeitraum, den Berichtszeitraum. Dieser umfasst meistens 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.

Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:

  • Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?)
  • Wertentwicklung Ihres Portfolios während des Berichtszeitraums (Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente im Berichtszeitraum entwickelt?)
  • Gebühren und Kosten (Wie hoch waren die Kosten für die Portfolioverwaltung im Berichtszeitraum?)
  • Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
  • Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
  • Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten
  • Geeignetheitserklärung, also eine Erklärung, wie unser Handeln zu Ihren Anlagezielen und Präferenzen passt den Anlagerichtlinien entspricht

Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).

Wir informieren Sie auch, wenn Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Weitere Schwellenwerte sind 20 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent und so weiter.

Eventuell haben wir mit Ihnen Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagerichtlinien vereinbart. Dann bekommen Sie auch dazu jedes Jahr einen Bericht von uns. Der Bericht dokumentiert, wie Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Portfolioverwaltung berücksichtigt wurden.

1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Portfolioverwaltung?

Bei der Portfolioverwaltung fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Zunächst müssen Sie gewöhnlich Verwaltungskosten zahlen. Das kann zum Beispiel eine bestimmte Gebühr für die Portfolioverwaltung sein, die wir pauschal oder prozentual nach dem Bestand Ihres Portfolios berechnen. Eventuell müssen Sie auch Transaktionskosten zahlen, wenn wir oder der Fondsanbieter Finanzinstrumente für Sie kaufen oder verkaufen.

Bevor wir mit Ihnen einen Vertrag über eine Portfolioverwaltung abschließen, bekommen Sie von uns eine Kosteninformation. Diese Kosteninformation ist eine Schätzung aller Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit der Portfolioverwaltung verbunden sind.

Zudem bekommen Sie jedes Jahr eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich bei der Portfolioverwaltung entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.

1.5 Wie sind die Kündigungsbedingungen? Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?

Sie können den Vertrag über die Portfolioverwaltung jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten.

Die bei der Portfolioverwaltung geschlossenen Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das bedeutet, dass alle Verträge, die im Rahmen der Portfolioverwaltung geschlossen werden, keine feste Vertragslaufzeit haben.

1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?

Sie können den Depotvertrag und den Vertrag über die Portfolioverwaltung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn die Verträge als Fernabsatz-Geschäft, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon, oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurden. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

  • telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder unter +49 (0) 6172 916-0
  • per E-Mail an fag@feri.de
  • schriftlich an: FERI AG, Haus am Park, Rathausplatz 8-10, 63348 Bad Homburg

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie auf unserer Seite Beschwerdemanagement.

2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: +49 (0) 30 1663-3169 
E-Mail: schlichtung@bdb.de

 

3. Allgemeine Angaben zur Barrierefreiheit der Webinhalte

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Webinhalten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen?

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Die derzeitige Website der FERI AG basiert noch auf einer älteren technischen Grundlage und ist daher in vielen Bereichen nicht barrierefrei. Da wir im September 2025 eine neue, barriereoptimierte Website veröffentlichen werden, nehmen wir an der aktuellen Website keine grundlegenden Anpassungen mehr vor.

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Internetseite der FERI AG.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
  • Das Layout dieser Informationen ist so gestaltet, dass es eine benutzerfreundliche Nutzung unterstützt – durch die Hervorhebung wichtiger Inhalte, eine gut lesbare Schriftart sowie ausreichende Zeilen- und Absatzabstände.

 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR).

Die MLBF AöR überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF AöR überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF AöR stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die Kontaktdaten der MLBF AöR:

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon:
+49 (0) 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de